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Risikomanagement als Steuerungswerkzeug für die Unternehmensleitung

Potenzielle Risiken und negative Entwicklungen für das Unternehmen frühzeitig zu erkennen, gehört zu den Kernaufgaben der „guten“ Unternehmensführung und ist auch aufgrund der rechtlichen Vorgaben zu den Sorgfaltspflichten einer ordentlichen Geschäftsführung faktisch geboten. Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass sich die Unternehmensleitung zwar mit den unternehmerischen Risiken auseinandersetzt, eine systematische Steuerung der Risiken häufig aber nicht erfolgt.

Unternehmen können sich aus unserer Sicht allerdings einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verschaffen, wenn sie mit einem strukturierten Risikomanagement ihre Risiken systematisch erfassen, bewerten und überwachen sowie entsprechende Gegenmaßnahmen definieren und nachhalten. Denn ein intelligentes und vorausschauendes Risikomanagement liefert der Unternehmensführung in jeder Phase wertvolle Informationen und stellt ein wirksames Werkzeug zur Unternehmenssteuerung dar. Ganz besonders relevant wird dies in Krisenzeiten, was in der Corona-Krise gerade deutlich wird. Wie sich zeigt, sind Unternehmen, die bereits Prozesse zum Monitoring und Management von Risiken implementiert haben, schneller handlungsfähig und können gezielt die notwendigen Maßnahmen einleiten. Hier geht es nicht allein darum, die Existenz zu sichern und Risiken zu minimieren. Vielmehr ermöglicht die konsequente Anwendung der Grundsätze eines funktionierenden Risikomanagementsystems es auch, in jeder Situation sich bietende Chancen für das Unternehmen zu erkennen, zu bewerten und zu nutzen. Darüber hinaus wird das Bewusstsein der einzelnen Mitarbeiter, sich mit Risiken auseinanderzusetzen, gefördert und das Verantwortungsbewusstsein im Unternehmen insgesamt erhöht.

Wir haben Unternehmen verschiedenster Größenklassen bei der Implementierung eines angemessenen Risikomanagementsystems begleitet. Sprechen Sie uns gerne an und wir analysieren gemeinsam, wie wir Sie passgenau unterstützen können.

Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an:
Prof. Dr. Christoph Freichel
Mail: christoph.freichel@moore-tk.de
oder
Christian Pätzold
Mail: christian.paetzold@moore-tk.de
Tel.: +49 (0)30 588494 -10

Großbritannien ist seit dem 01.02.2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr, wobei bis zum 31.12.2020 eine Übergangsphase vereinbart wurde. Im Moment ist noch nicht sicher, wie es genau nach dieser Übergangsphase weitergeht, das Bundesfinanzministerium hat sich nun aber in einem Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Folgen geäußert. Wir wollen Ihnen dazu einen Überblick geben.

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