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Verabschiedung der Corporate Sustainability Reporting Directive

🚨🌏🌱Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde am 10. November vom EU-Parlament final verabschiedet. Heute wurde der Vorschlag vom Europäische Rat angenommen. 🚨🌏🌱

Mit der Einführung der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung CSRD steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland sowie der EU insgesamt stark an und stellt eine signifikante Erweiterung der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung dar. 

Die Zielsetzung der CSRD ist sicherzustellen, dass Unternehmen auf Grundlage von einheitlichen Standards verlässliche und vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen. Insbesondere soll die Transparenz verbessert werden, um Investitionen hin zu nachhaltigen Technologien und Unternehmen zu fördern. 

Hierfür war es notwendig, die bereits bestehende Richtlinie über die Angabe nicht finanzieller Informationen (Non-Financial Reporting Directive – NFRD) zu überarbeiten und eine Erweiterung der regulatorischen Anforderungen vorzunehmen. Ursprung dieser Entwicklung ist die Verpflichtung zum EU Green New Deal und dem damit verbundenen Streben ein nachhaltiges, gerechtes und stabiles Wirtschaftssystem in Europa aufzubauen.

Für die betroffenen Unternehmen bringen die neuen Anforderungen eine erhebliche Ausweitung des Umfangs der Berichtsinhalte mit sich. Zudem muss die Veröffentlichung künftig zwingend im Lagebericht erfolgen. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt konkret mit Hilfe der verbindlichen EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS), die von der Europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (EFRAG) erarbeitet werden. In der vergangenen Woche hat der EFRAG Sustainability Reporting Board (SR-Board) den ersten Teil der finalen European Sustainability Reporting Standards ESRS -Entwürfe veröffentlicht und an die Europäische Kommission übergeben. Für die kleinen und mittleren kapitalmarktorientierten Unternehmen erarbeitet die EFRAG im kommenden Jahr ein separates Set an Standards. 

In die CSRD ist zugleich die EU-Taxonomie integriert und es erfolgte eine Angleichung der Struktur an die Regularien der Reporting Directive an die Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) und an das International Sustainability Standards Board (ISSB). 

Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht zu überführen. Für alle betroffenen Unternehmen ist es somit entscheidend, schnellstmöglich mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der CSRD zu beginnen, um einerseits die Einhaltung der neuen Berichtsanforderungen sicherzustellen und gleichzeitig die kontinuierlich steigenden Anforderungen von Kund:innen, Geschäftspartner: innen und Investor:innen an Nachhaltigkeit zu erfüllen. 

MOORE TK unterstützt Unternehmen aller Größen und Entwicklungsstufen, für die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung relevant ist. Angesichts der thematischen Komplexität ist hierbei die„end-to-end“ Perspektive unabdingbar. 

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Großbritannien ist seit dem 01.02.2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr, wobei bis zum 31.12.2020 eine Übergangsphase vereinbart wurde. Im Moment ist noch nicht sicher, wie es genau nach dieser Übergangsphase weitergeht, das Bundesfinanzministerium hat sich nun aber in einem Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Folgen geäußert. Wir wollen Ihnen dazu einen Überblick geben.

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