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Möglichkeiten und Grenzen der Exkulpation der Geschäftsführung

Eine Analyse vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Compliance und der Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Der Beitrag setzt sich mit der aktuellen Diskussion um den Begriff der rechtlichen und steuerrechtlichen “Compliance” auseinander und beleuchtet die Grenzen der Exkulpation von Gesellschaftsorganen. Schwerpunkt bildet die Herausarbeit des Kerns an persönlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten, welcher bei den Gesellschaftsorganen verbleibt. 

ZUM BEITRAG

Großbritannien ist seit dem 01.02.2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr, wobei bis zum 31.12.2020 eine Übergangsphase vereinbart wurde. Im Moment ist noch nicht sicher, wie es genau nach dieser Übergangsphase weitergeht, das Bundesfinanzministerium hat sich nun aber in einem Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Folgen geäußert. Wir wollen Ihnen dazu einen Überblick geben.

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