Die Corona Pandemie bewirkt tiefe Eingriffe bei zahlreichen Unternehmen. Diese sind zum einen dadurch betroffen, dass einerseits der Gesetzgeber einige vorübergehende Gesetzesänderungen beschlossen hat und andererseits manchen Branchen die Ausübung ihrer Tätigkeit verboten hat. Damit wird die Liquidität der betroffenen Unternehmen negativ beeinflusst. Prof. Freichel und Dr. Wasmuth beleuchten in ihrem Artikel, welche Punkte bei der Bilanzierung besonders zu beachten sind, wenn es den Unternehmen trotzdem gelingt, finanzielle Mittel von Kunden aufgrund sog. Dauerschuldverhältnisse zu generieren, ohne dass der Unternehmer seine Gegenleistung sofort erbringt. Den gesamten Artikel finden Sie in der Zeitschrift Deutsches Steuerrecht (DStR), Heft 21/22, Jahrgang 2020 auf den Seiten 1141-1146.