Ein Hinweisgebersystem ermöglicht es Mitarbeitenden und externen Stakeholdern, vertraulich und auf Wunsch anonym auf Missstände, Gesetzesverstöße oder ethisch fragwürdiges Verhalten hinzuweisen. Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) am 2. Juli 2023 sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten; ab dem 17. Dezember 2023 gilt diese Pflicht auch für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden.
Ein effektives Hinweisgebersystem dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch dem Schutz der Unternehmenskultur und der frühzeitigen Identifikation von Risiken. Es stärkt das Vertrauen der Mitarbeitenden und schützt das Unternehmen vor finanziellen und reputativen Schäden.
Was unsere Mandanten / Partner / etc. sagen
„Für mich bedeutet Arbeiten bei Moore TK, spannende Mandate, ein starkes Team und die Möglichkeit, mich kontinuierlich weiterzuentwickeln.“
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