Bei der europäischen Nachhaltigkeitsregulierung gibt es erneut Bewegung: Nach den umfangreichen Anforderungen aus CSRD, EUDR und weiteren ESG-Regelwerken rückt nun die neue EU-Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 “Packaging and Packaging Waste Regulation” (PPWR) in den Fokus. Mit ihrem Inkrafttreten am 11. Februar 2025 und dem Beginn der ersten Umsetzungsphase am 12. August 2026 steht Unternehmen eine grundlegende Transformation im Umgang mit Verpackungen und Verpackungsabfällen bevor.
Ziel der Verordnung ist es, die Umweltauswirkungen von Verpackungen entlang ihres gesamten Lebenszyklus zu reduzieren und die europäische Kreislaufwirtschaft nachhaltig zu stärken. Die PPWR geht dabei deutlich über bisherige Anforderungen hinaus und verpflichtet Unternehmen dazu, Verpackungsdesign und Recyclingfähigkeit systematisch neu zu bewerten, auszuweisen und anzupassen.
Insbesondere für mittelständische Unternehmen entsteht dadurch kurzfristiger Handlungsbedarf. Denn die Verordnung betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Waren innerhalb der Europäischen Union in Verkehr bringen, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
Ziele der Verordnung
Mit der PPWR verfolgt die Europäische Union einen Paradigmenwechsel. Während bisher vor allem die Entsorgung und Verwertung von Verpackungsabfällen im Mittelpunkt standen, rückt nun die Vermeidung von Abfällen bereits in der Produkt- und Verpackungsentwicklung weiter in den Vordergrund.
Künftig soll sichergestellt werden, dass Verpackungen möglichst ressourcenschonend konzipiert werden, einen höheren Anteil an Rezyklaten enthalten und nach ihrer Nutzung effektiv in den Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die Verordnung schafft hierfür europaweit einheitliche Anforderungen und soll gleichzeitig bestehende nationale Unterschiede reduzieren.
Unternehmen sind demnach verpflichtet, das Verpackungsdesign und den Materialeinsatz grundlegend anzupassen, um die Recyclingfähigkeit und Wiederverwendung zu erhöhen. Zentrale Hebel sind dabei die Reduktion des Verpackungsgewichts, der verstärkte Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) und die Ausweitung der Herstellerverantwortung (EPR). Ergänzend sollen neue Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten für mehr Klarheit entlang der Wertschöpfungskette sorgen. Die konkreten Anforderungen sollen schrittweise durch rund 30 delegierte Rechtsakte weiter präzisiert werden.
Die ersten Vorschriften der PPWR werden bereits ab dem 12. August 2026 anwendbar sein. Gleichzeitig markieren die Jahre 2030 und 2040 wichtige Meilensteine für die weitere Umsetzung.
Die wichtigsten Fristen im Überblick
- 12.08.2026: Anwendung der Verordnung mit ersten organisatorischen und regulatorischen Anforderungen (z. B. Registrierung, Systembeteiligung)
- 01.01.2030 (zentrale Zielmarke): verbindliche Recyclingfähigkeit aller Verpackungen, Mindestrezyklatanteile (insbesondere bei Kunststoffen), Leerraumbegrenzung sowie Verkaufsverbot von nicht-konformen Verpackungen und verpackten Waren
- Bis zum Jahr 2040: steigende Rezyklatquoten, weitere Verpackungsreduktionsziele und Mehrwegvorgaben
Warum Unternehmen bereits jetzt aktiv werden sollten
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Unternehmen zunächst ihre konkrete Rolle innerhalb der Lieferkette bestimmen müssen. Die Verordnung unterscheidet verschiedene Verantwortlichkeiten, die je nach Geschäftsmodell als erheblich variieren können. Die korrekte Einordnung ist Voraussetzung für die Identifikation der jeweils geltenden Pflichten.
Darüber hinaus sollten Unternehmen ihr Verpackungsportfolio frühzeitig hinsichtlich Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Kennzeichnungsanforderungen überprüfen. Die hierfür erforderlichen Informationen werden künftig verstärkt von Lieferanten bereitgestellt werden müssen. Der Aufbau belastbarer Datenstrukturen und die frühzeitige Einbindung relevanter Lieferanten sind daher zentrale Voraussetzungen für eine effiziente und rechtssichere Umsetzung der PPWR.
Vor dem Hintergrund der künftig steigenden Rezyklatquoten empfiehlt sich zudem eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Verfügbarkeit geeigneter Alternativmaterialien, da insbesondere hochwertige Rezyklate perspektivisch knapper und kostenintensiver werden könnten.
Nicht zuletzt erfordert die PPWR eine deutlich höhere Transparenz über Verpackungsdaten. Unternehmen werden künftig umfangreiche Informationen dokumentieren und entlang ihrer Lieferketten verfügbar machen müssen. Eine frühzeitige Etablierung entsprechender Prozesse schafft hier nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern ermöglicht eine effizientere Sicherstellung von Verpackungs- und Nachhaltigkeitsanforderungen.
Fazit
Die PPWR ist eine bedeutende regulatorische Vorgabe im Bereich Kreislaufwirtschaft. Sie wird die Anforderungen an Verpackungen grundlegend verändern und weitreichende Auswirkungen auf Geschäftsmodelle, Lieferketten und operative Prozesse haben.
Unternehmen sollten die Verordnung daher nicht ausschließlich als Compliance-Thema betrachten. Vielmehr bietet die frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen die Möglichkeit, Verpackungsstrategien zu optimieren, Ressourcen effizienter einzusetzen und sich auf zukünftige Markttrends vorzubereiten.
Was Sie jetzt tun sollten
- Analyse des bestehenden Verpackungsportfolios hinsichtlich Recyclingfähigkeit, Materialeffizienz und Ressourceneinsatz sowie Bewertung der Konformität mit den Anforderungen der PPWR.
- Klärung der Unternehmensrolle nach PPWR als Grundlage für die Compliance. Je nach Funktion in der Lieferkette können unterschiedliche Anforderungen für Erzeuger, Importeure oder Händler gelten. Eine frühzeitige Einordnung schafft Transparenz über die relevanten gesetzlichen Pflichten und Handlungsbedarfe.
- Frühzeitige Etablierung einer Rezyklat- und Kreislaufwirtschaftsstrategie zur Absicherung der Verfügbarkeit von Materialien und zur Begrenzung zukünftiger Kostensteigerungen. Dies stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, unterstützt die Kundenbindung und eröffnet zusätzliche Absatzpotenziale in nachhaltig orientierten Märkten.
- Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsvolumen und Materialeinsatz. Die gezielte Weiterentwicklung des Verpackungsdesigns kann zur Ressourcenschonung, Kostensenkung und regulatorischen Konformität beitragen.
- Etablierung einer belastbaren Datenbasis für Verpackungen, um zukünftige EU-Kennzeichnungsanforderungen effizient erfüllen und regulatorische Anpassungen rechtzeitig umsetzen zu können.
- Prüfung der Vollständigkeit und Aktualität der Registrierung im Verpackungsregister sowie die korrekte Lizenzierung aller relevanten Verpackungen. Dies schafft Rechtssicherheit und minimiert Compliance-Risiken.
- Bewertung von Potenzialen für den Einsatz von Mehrweglösungen, insbesondere bei Transport- und Versandverpackungen, und ihrer wirtschaftliche sowie ökologische Sinnhaftigkeit.
Der Moore TK PPWR-Readiness-Ansatz: Von der Betroffenheitsanalyse bis zur Umsetzung
Unser Leistungsversprechen an Sie: Ganzheitliche ESG-Exzellenz für Ihren Unternehmenserfolg
Bei Moore TK verstehen wir ESG als strategischen Erfolgsfaktor – weit über die Erfüllung regulatorischer Berichtspflichten hinaus. Die aktuellen Entwicklungen rund um PPWR, CSRD, Omnibus I, EUDR, SFDR, VSME und weitere regulatorische Anforderungen zeigen: Nachhaltigkeit prägt zunehmend Geschäftsmodelle, Finanzierungsmöglichkeiten, Lieferketten sowie die Erwartungen von Kunden, Investoren und weiteren Stakeholdern.
Mit mehr als 100 Jahren Beratungserfahrung und einer führenden Expertise in den Bereichen ESG, Sustainability und Financial Reporting unterstützen wir Unternehmen dabei, regulatorische Anforderungen effizient, pragmatisch und zukunftsorientiert umzusetzen. Unser interdisziplinäres Team verbindet fachliche Expertise, technologische Kompetenz und regulatorische Tiefe zu einem ganzheitlichen Beratungsansatz, der sämtliche relevanten ESG-Dimensionen integriert.
Im Kontext der PPWR unterstützen wir Unternehmen dabei, die Auswirkungen der Verordnung rechtzeitig zu bewerten, ihre Betroffenheit und Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette zu bestimmen sowie regulatorische Anforderungen rechtssicher einzuordnen und umzusetzen. Gemeinsam entwickeln wir eine praxisnahe und wirtschaftlich tragfähige Umsetzung, die sowohl Compliance-Anforderungen als auch operative, finanzielle und strategische Auswirkungen berücksichtigen.
Unser Ziel ist es, Unternehmen nicht nur bei der Einhaltung regulatorischer Vorgaben zu begleiten, sondern Wettbewerbsvorteile zu schaffen, Risiken zu minimieren und Wertschöpfungspotenziale zu erschließen.
Die wichtigsten Bestimmungen im Überblick
- Recyclingfähigkeit: Alle Verpackungen müssen ab 2030 recycelbar sein (Art. 6).
- Mindestrezyklatanteile: Kunststoffverpackungen müssen ab 2030 bestimmte Anteile an PCR enthalten (Art. 7)
- Leerraumgrenze: Maximal 50 % Leerraum für Transport- und E-Commerce- und Umverpackungen (Art. 24)
- Beschränkungen: Verbot von PFAS in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt ab dem 12.08.2026 (Art. 5 Absatz 5); Verbot bestimmter Einwegformate ab dem 01.01.2030 (Art. 25 und Anhang V)
- Bis zum
- Kennzeichnung: Harmonisierte Kennzeichnungen für alle Verpackungen ab 12.08.2028 (Art. 12)
- Wiederverwendungsziele: 40 % wiederverwendbare Verpackungen für Transport, z.B. Europaletten, Getränkekisten oder Kanister, ab 12.08.30 (Art. 29)
- Wiederverwendungsangebot im Gastgewerbe: Verpflichtendes Angebot von wiederverwendbaren Verpackungen für Getränke oder Speisen zum Mitnehmen (Art. 33)
- Sorgfaltspflichten: EU-Konformitätserklärung (Art. 39)
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Registrierung im nationalen Verpackungsregister und verstärkte Verpflichtungen für Hersteller, (Art. 44-47)
- Obligatorische (Pfand-)Rückgabesysteme: Mitgliedstaaten müssen die Infrastruktur und Systeme für die Rücknahme und getrennte Sammlung von Verpackungsabfällen sicherstellen, z.B. für Getränkedosen und Kunststoffflaschen, bis zum 01.01.2029 (Art. 48-50)
- Abfallvermeidungsziele für Mitgliedstaaten: 5 % bis 2030, 10 % bis 2035, 15 % bis 2040 (im Vergleich zu den Werten von 2018) (Art. 43)
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