Eine Analyse vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um Compliance und der Einführung eines Unternehmensstrafrechts. Der Beitrag setzt sich mit der aktuellen Diskussion um den Begriff der rechtlichen und steuerrechtlichen “Compliance” auseinander und beleuchtet die Grenzen der Exkulpation von Gesellschaftsorganen. Schwerpunkt bildet die Herausarbeit des Kerns an persönlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten, welcher bei den Gesellschaftsorganen verbleibt.