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Grundsteuerreform: Erstinformation für Mandanten

Die Grundsteuerreform ist im Jahr 2022 für viele Steuerpflichtige eine zusätzliche Aufgabe. Im Fokus steht dabei die notwendige sogenannter Feststellungserklärungen für jedes einzelne Grundstück. In der beigefügten Präsentation finden Sie erste Informationen zu diesem Thema.

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Wir würden Sie bitten, sich direkt bei uns zu melden, damit wir mit Ihnen abstimmen können, wie wir Sie bei dieser Aufgabe unterstützen können.

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Großbritannien ist seit dem 01.02.2020 kein Mitgliedstaat der EU mehr, wobei bis zum 31.12.2020 eine Übergangsphase vereinbart wurde. Im Moment ist noch nicht sicher, wie es genau nach dieser Übergangsphase weitergeht, das Bundesfinanzministerium hat sich nun aber in einem Schreiben zu den umsatzsteuerlichen Folgen geäußert. Wir wollen Ihnen dazu einen Überblick geben.

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