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EmpCo-Richtlinie | Nachhaltigkeitskommunikation wird zur Compliance-Aufgabe: Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

Begriffe wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ gehören heute zum festen Bestandteil der Unternehmenskommunikation. Sie finden sich auf Produktverpackungen, Websites, in Nachhaltigkeitsberichten sowie in Marketing- und Vertriebsunterlagen nahezu aller Branchen. Genau diese Aussagen rücken nun verstärkt in den Fokus der europäischen Gesetzgebung.

Mit der Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo-Richtlinie) verschärft die Europäische Union die Anforderungen an die Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsmerkmalen grundlegend. Betroffen sind sämtliche Unternehmen – unabhängig davon, ob sie ihren Sitz innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union haben – sofern sie Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher auf dem EU-Markt anbieten und dabei mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen werben.

Die neuen Vorgaben sollen Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen schützen und die Transparenz sowie Vergleichbarkeit nachhaltigkeitsbezogener Informationen erhöhen. Nachhaltigkeitskommunikation entwickelt sich damit von einer überwiegend marketinggetriebenen Disziplin zu einem regulatorisch relevanten Compliance-Thema. Unternehmen müssen künftig sicherstellen, dass sämtliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen auf belastbaren, nachvollziehbaren und überprüfbaren Nachweisen beruhen und einer rechtlichen Prüfung standhalten.

Hieraus ergeben sich weitreichende Auswirkungen auf bestehende Unternehmensprozesse. Neben Marketing- und Werbematerialien sind insbesondere Produktkennzeichnungen, Webseiten, Nachhaltigkeitsberichte, Vertriebsunterlagen sowie interne Freigabe- und Governance-Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nachhaltigkeitskommunikation wird damit zunehmend zu einer unternehmensweiten Querschnittsaufgabe, die Marketing, Nachhaltigkeit, Recht, Compliance und Unternehmenskommunikation gleichermaßen betrifft.

Was die EmpCo-Richtlinie konkret verändert

 

Ein zentrales Element der Richtlinie ist die Bekämpfung von Greenwashing. Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen haben sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Wettbewerbsfaktor entwickelt. Gleichzeitig haben Untersuchungen der Europäischen Kommission gezeigt, dass ein signifikanter Teil der verwendeten Umweltaussagen nicht ausreichend belegt oder für Verbraucher nachvollziehbar war. Die EmpCo-Richtlinie erweitert daher die bestehenden Vorgaben der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) sowie der Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU). Gleichzeitig rückt sie den gesamten Produktlebenszyklus stärker in den Fokus. Verbraucher sollen künftig besser über Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Gewährleistungsrechte informiert werden. Geschäftspraktiken, die einen vorzeitigen Austausch funktionstüchtiger Produkte fördern, werden stärker eingeschränkt.

Für Unternehmen bedeutet dies vor allem eines: Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen künftig belastbar dokumentiert, nachvollziehbar begründet und jederzeit nachweisbar sein.

Gerade hier kann eine strukturierte Nachhaltigkeitsberichterstattung einen wesentlichen Mehrwert schaffen. Auch wenn die EmpCo-Richtlinie selbst keinen Nachhaltigkeitsbericht verlangt, bietet eine Berichterstattung nach dem Voluntary Sustainability Reporting Standard (VS) eine belastbare Grundlage für die Dokumentation von ESG-Kennzahlen, Methoden, Datenquellen und Verantwortlichkeiten. Dadurch entsteht ein konsistenter Audit Trail, der Unternehmen dabei unterstützt, Nachhaltigkeitsaussagen transparent zu belegen und regulatorische Risiken zu reduzieren.

Die wichtigsten Fristen 

 

  • 27.03.2026: Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht durch die Mitgliedsstaaten
  • 27.09.2026: Verpflichtende Anwendung der neuen Vorschriften

Warum Unternehmen bereits jetzt aktiv werden sollten

 

Viele Unternehmen verwenden Aussagen wie „nachhaltig produziert“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „CO₂-neutral“, ohne dass die zugrunde liegenden Nachweise systematisch dokumentiert sind. Genau hier setzt die EmpCo-Richtlinie an. Allgemeine Umweltaussagen werden künftig nur noch zulässig sein, wenn sie auf belastbaren Nachweisen beruhen oder den gesetzlich definierten Voraussetzungen entsprechen. Verstöße können zu Abmahnungen, Bußgeldern, wettbewerbsrechtlichen Verfahren sowie Reputationsschäden führen.

Die Herausforderung liegt dabei nicht allein in der Formulierung einzelner Werbeaussagen. Vielmehr müssen Unternehmen künftig sicherstellen, dass die zugrunde liegenden ESG-Daten vollständig, konsistent und nachvollziehbar dokumentiert sind. Dies betrifft Datenquellen, Berechnungsmethoden, Verantwortlichkeiten sowie interne Freigabeprozesse gleichermaßen.

Ein Nachhaltigkeitsbericht nach dem VS-Standard unterstützt Unternehmen dabei, genau diese Dokumentations- und Governance-Strukturen aufzubauen. Die strukturierte Erfassung wesentlicher Nachhaltigkeitsinformationen schafft eine belastbare Grundlage für Kundenanfragen, ESG-Ratings, Finanzierungsgespräche sowie die Nachweisführung gegenüber Behörden und Wettbewerbern. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, die Konsistenz zwischen Nachhaltigkeitsberichterstattung und externer Unternehmenskommunikation sicherzustellen.

Die Erfahrung aus anderen ESG-Regulierungen zeigt, dass die operative Umsetzung oft deutlich mehr Zeit beansprucht als ursprünglich erwartet. Unternehmen, die frühzeitig handeln, reduzieren regulatorische Risiken, professionalisieren ihre ESG-Governance und stärken das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern, Banken und Investoren.

Fazit

 

Während bisherige ESG-Regulierungen vielfach auf Berichts- und Transparenzpflichten abzielten, rückt nun die Qualität und Nachweisbarkeit der externen Kommunikation in den Mittelpunkt. Unternehmen sollten die verbleibende Übergangszeit nutzen, um ihre Nachhaltigkeitskommunikation, internen Prozesse und Nachweisstrukturen umfassend zu überprüfen.

Was Sie jetzt tun sollten

 

  • Vollständige Bestandsaufnahme sämtlicher Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in Marketing, Vertrieb, Produktkommunikation, Websites und Social Media.
  • Überprüfung, ob sämtliche Aussagen durch belastbare ESG-Daten, Berechnungsmethoden oder anerkannte Zertifizierungen oder Prüfungen nachgewiesen werden können.
  • Einführung klarer Governance- und Freigabeprozesse für Nachhaltigkeitsaussagen.
  • Aufbau einer strukturierten ESG-Dokumentation einschließlich Datenquellen, Verantwortlichkeiten und Berechnungsmethoden.
  • Ggf. Implementierung eines Nachhaltigkeitsberichts nach dem VS-Standard als zentrale Dokumentations- und Nachweisgrundlage für ESG-Daten und Nachhaltigkeitsaussagen.
  • Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden in Marketing, Vertrieb, Nachhaltigkeit und Compliance hinsichtlich der neuen regulatorischen Anforderungen.

Unser Leistungsversprechen 

 

Bei Moore TK verstehen wir ESG als Erfolgsfaktor – weit über regulatorische Berichtspflichten hinaus. Die Entwicklungen rund um EmpCo, PPWR, CSRD, ESRS, EUDR, SFDR und den Voluntary Sustainability Reporting Standard (VS) zeigen, dass Nachhaltigkeit zunehmend Geschäftsmodelle, Finanzierungsmöglichkeiten, Lieferketten und Marktanforderungen prägt.

Wir unterstützen Unternehmen dabei, Nachhaltigkeitskommunikation regulatorisch belastbar aufzustellen, Greenwashing-Risiken frühzeitig zu identifizieren und die erforderlichen Governance-, Daten- und Dokumentationsprozesse aufzubauen. Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten bei der Einführung einer strukturierten Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem VS-Standard als praxisnahes Instrument zur Dokumentation und Nachweisführung von ESG-Informationen. So schaffen wir die Grundlage für eine rechtssichere, glaubwürdige und konsistente Nachhaltigkeitskommunikation sowie für einen belastbaren Audit Trail gegenüber Kunden, Geschäftspartnern, Behörden und weiteren Stakeholdern.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitskommunikation auf regulatorische Risiken zu überprüfen, bestehende Green Claims zu bewerten und einen rechtssicheren Umsetzungsansatz zu entwickeln. Sprechen Sie uns gerne an.

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